Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB der Peter Neff WMH-GmbH
1. Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen
Nachfolgende AGBs gelten für die Erbringung von Reparatur- und Serviceleistungen der Peter Neff WMH-Werkzeugmaschinen-Handelsgesellschaft mbH (im folgenden WMH-GmbH genannt) nach Maßgabe des zwischen WMH-GmbH und dem Kunden geschlossenen Vertrages. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn sie von diesem zeitlich später verwendet werden, ohne schriftliche Zustimmung von WMH-GmbH nur insoweit Vertragsbestandteil, als sie den vorliegenden Bedingungen nicht widersprechen. Einander widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen berühren die Wirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages nicht. Bei widersprechenden Bedingungen gilt die gesetzliche Regelung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden.
2. Begriffsbestimmung
2.1. Produkt
Als Produkt wird folgend das vom Kunden zu Reparatur beauftragte Produkt / Gerät / Bauteile / Maschine bezeichnet.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags oder des unterschriebenen Angebots mit dem Zusatz „Angebot angenommen“ auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail und der Bestätigung durch den Auftragnehmer per E-Mail zustande.
3.1.1 Ein Vertrag kann in Ausnahmefällen auch durch Übermittlung per Telefon zustande kommen. Der Auftraggeber hat in diesem Falle eine schriftliche Auftragsbestellung unverzüglich vorzunehmen, spätestens innerhalb von 24 Stunden.
3.2 Der Auftragsumfang ist durch den Auftraggeber so genau als möglich zu definieren.
4. Kostenangaben, Kostenvoranschlag
4.1. Generell wird die Reparatur nach den angefallenen Arbeitsstunden sowie den Kosten der genutzten Ersatzteile berechnet. Kostenangaben, die vor Durchführung der Reparatur von WMH-GmbH genannt werden, sind unverbindlich.
4.2. Wird vor der Ausführung der Reparatur ein Kostenvoranschlag mit Preisansätzen gewünscht, so ist dies vom Kunden ausdrücklich zu verlangen. Bei einem Kostenvoranschlag handelt es sich um eine Kalkulation, die auf einem wahrscheinlich in diesen Umfang bestehenden Schaden beruht. Es ist durchaus möglich, dass sich bei der Demontage ein anderes, eventuell umfangreicheres Schadensbild ergibt, welches dann zu Mehrkosten führen kann. Dies gilt für die Arbeitsstunden, wie auch für den Materialaufwand.
5. Leistungsumfang/nicht durchführbare Reparatur
5.1. Alle zur Reparatur gegebenen Produkte, Komponenten und Teile müssen sich im reparaturfähigem (vollständig und unbeschädigt) Zustand befinden.
5.2. WMH-GmbH hat das Recht, die Reparatur von defekten Baugruppen und Teilen durch Tausch mit funktionsgleichen Teilen durchzuführen.
5.3. Kann eine Reparatur aus von WMH-GmbH nicht durchgeführt / abgeschlossen werden, dann ist WMH-GmbH berechtigt den entstandenen und belegbaren Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) in Form einer Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Gründe für eine nicht durchführbare Reparatur liegen vor, wenn:
der beanstandete Fehler bei der Inspektion nicht aufgetreten ist;
Ersatzteile nicht zu beschaffen sind;
Teile und Baugruppen so beschädigt sind, dass eine Reparatur nicht möglich ist;
der Kunde bei einem vor-Ort Termin diesen schuldhaft versäumt hat;
der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist.
5.4. Das Produkt muss nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch in den Ursprungszustand zurückversetzt werden. Hierbei entstehen weitere Arbeitskosten.
6. Preis und Zahlung
6.1. Maßgeblich für die Höhe des Preises ist die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung akzeptierte Abrechnung nach Aufwand (Arbeitsstunden). Die Zahlung ist, falls nicht anders schriftlich vereinbart, unmittelbar nach Rechnungserhalt rein netto ohne Skonto zu leisten. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu Lasten des Kunden berechnet.
6.2. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Kunden ist nur statthaft, wenn diese Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind und sein Gegenanspruch im Falle der Zurückbehaltung auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6.3. Bei Zahlungsverzug erheben wir Mahnzinsen in gesetzlicher Höhe gemäß §288 BGB und Mahnkosten in Höhe von 5€/Mahnung Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt in diesem Fall der Nachweis vorbehalten, dass WMH-GmbH als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7. Transport und Versicherung bei Reparatur in den Geschäftsräumen von WMH-GmbH
7.1. Wenn nicht anderes schriftlich vereinbart, kümmert sich die WMH-GmbH um den Versand des Leihgeräts, der fertigen Reparatur sowie sonstiger Sendungen – einschließlich etwaigen Verpackung und Verladung. Der Versand des Reparaturgegenstand ist, wenn nicht anders vereinbart vom Kunden auf seine Kosten zu tragen.
7.2.Reparaturgegenstände die mit Transportdienstleister (UPS, TNT/FedEx, DHL, oder weiteren Transportdienstleister) transportiert werden sind entsprechend deren Richtlinien versichert. Weitergehenden Versicherungsschutz kann der Kunde für den Rücktransport der Ware bei WMH-GmbH schriftlich beantragen. Die Kosten hat in diesem Fall der Auftraggeber zu tragen.
7.3. Reklamationen bei Auslieferung bezüglich Vollständigkeit und Transportschäden sind unverzüglich dem Transportdienstleister und/oder WMH-GmbH zu melden. Eine Meldung hat unmittelbar und schriftlich zu erfolgen.
Ein beschädigtes Reparatursiegel ist ebenfalls als Transportschaden anzusehen.
8. Reparaturfrist
8.1. Die Angaben über die Reparaturfristen beruhen auf Schätzungen und sind daher nicht verbindlich.
8.2. Die Durchlaufzeit kann sich erheblich verlängern, wenn die für die Reparatur notwendigen Ersatzteile nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen und/oder der vom Kunden beschriebene Fehler nicht reproduzierbar ist und/oder ein Langzeittest notwendig ist.
8.3. Verzögert sich die Reparatur durch Eintritt von WMH-GmbH nicht verschuldeten Umständen, so tritt eine angemessene Verlängerung der Reparaturfrist ein – es sei denn solche Hindernisse haben auf die Fertigstellung der Reparatur keinen erheblichen Einfluss.
9. Leihgeräte
9.1. Die kostenlose Bereitstellung von Leihgeräten gilt nur im Rahmen eines verbindlichen Reparaturauftrags. Wenn dieser nicht erfolgt, entstehen Kosten für Laufzeit, Transport, Prüfung und Wiedereinlagerung. Diese werden je Bauteil und Bauteilgruppe veranschlagt.
9.2. Die defekten Geräte, müssen vom Auftraggeber, falls nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von einer Woche nach Erhalt des Leihgeräts an die WMH-GmbH versendet werden.
9.3. Leihgeräte der WMH-GmbH müssen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Reparatur, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, auf eigene Kosten zurückgesendet werden.
Nach Ablauf der vorgenannten Fristen wird eine Leihgebühr in Höhe von 50€/Tag erhoben.
10. Abnahme
10.1. Eine förmliche Abnahme erfolgt nur, wenn dies schriftlich vereinbart ist. (Maschinenkauf)
10.2. Die Abnahme gilt als erfolgt, sobald der Kunde das Gerät entgegengenommen hat, eingebaut wurde oder die Reparatur VOR-Ort abgeschlossen wurde.
10.3. Bei Vor-Ort Einsätzen wird durch die Unterschrift auf dem Arbeitsbericht die Abnahme bestätigt.
11. Pfandrecht von WMH-GmbH / Eigentumsvorbehalt
11.1. WMH-GmbH behält sich das Eigentum an allen verwendeten Zubehör-, Ersatzteilen und Austauschaggregaten bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Reparaturvertrag, unbeschadet weitergehender Sicherungsvereinbarungen, vor. Für die Fälle der Verbindung steht WMH-GmbH ein Miteigentumsanteil am Reparaturgegenstand in Höhe des Wertes der Reparaturleistungen zu.
12. Mängelansprüche
12.1. Mängel der Arbeiten, die nachweislich auf Fehler des verwendeten Materials oder auf nicht einwandfreie Arbeit zurückzuführen sind, werden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen durch Nacherfüllung beseitigt:
Mängel müssen WMH-GmbH unverzüglich schriftlich angezeigt werden; erkennbare Mängel jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Übernahme im eigenen Betrieb; soweit ein Probebetrieb vereinbart ist, nach einwandfreiem Probebetrieb.
Unsere 6 Monate Gewährleistung bezieht sich auf ausgetauschte und von uns berechnete Teile, bzw. durchgeführte Reparatur bei technisch korrekter Verwendung der Baugruppe/bzw. des Gerätes. Die Gültigkeit beginnt mit der Übernahme im eigenen Betrieb; soweit ein Probebetrieb vereinbart ist, nach einwandfreiem Probebetrieb. Verzögert sich durch Umstände, die WMH-GmbH nicht zu vertreten hat, die Übernahme im eigenen Betrieb oder die Beendigung des etwa vereinbarten Probebetriebs um mehr als 14 Tage, so verkürzt sich die Mängelhaftung für die Dauer der Verzögerung.
Zur Nacherfüllung hat der Kunde WMH-GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit in angemessenem Umfang zu gewähren. Verweigert er diese, so ist WMH-GmbH von der Nacherfüllung befreit.
Soweit WMH-GmbH erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, die Nachbesserung verweigert wird oder nicht zur Mängelbeseitigung führt und dem Kunden eine weitere Nachbesserung nicht zugemutet werden kann, so hat der Kunde das Recht, die Vergütung durch Erklärung gegenüber WMH-GmbH zu mindern; soweit es sich nicht um Reparaturleistung handelt, kann der Kunde statt zu mindern vom Vertrag zurücktreten.
Die Mängelansprüche erlöschen, wenn der Gegenstand der Arbeit durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung gelitten hat oder wenn an ihm Änderungen oder Reparaturen ohne schriftliche Zustimmung von WMH-GmbH vorgenommen worden sind und die Änderungen oder Reparaturen zu dem Mangel geführt haben. (Reparatursiegel beschädigt) Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel auf Verschleiß beruht.
Die in Erfüllung dieser Mängelansprüche ersetzten Teile gehen, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, mit dem Ausbau in das Eigentum von WMH-GmbH über.
Für die Nacherfüllung haftet WMH-GmbH im gleichen Umfang wie für die ursprünglichen Arbeiten, und zwar bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist der Mängelansprüche für die ursprünglichen Arbeiten.
12.2. Bei Verwendung von gebrauchten Ersatzteilen entfällt jegliche Gewährleistung
12.3. Für fehlerhafte Arbeiten des vom Kunden beigestellten Personals haftet WMH-GmbH nur, wenn WMH-GmbH fehlerhafte Anweisungen gegeben oder Aufsichtspflichten verletzt hat.
12.4. Weitere Ansprüche des Kunden gegen WMH-GmbH aufgrund mangelhafter Arbeiten sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden wie Produktions- und Nutzungsausfall sowie entgangenem Gewinn.
13. Haftung
13.1. Soweit sich aus diesen AGBs einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet WMH-GmbH bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
13.2. Auf Schadenersatz haftet WMH-GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Falle Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet WMH-GmbH nur:
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung von WMH-GmbH jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
13.3. Die sich aus 13.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit WMH-GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat. Das Gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie für Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit und Verzug wegen der Verletzung von Kardinalspflichten.
13.4. Soweit dem Kunden Schadenersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Mängelansprüche geltenden Verjährungsfrist. Im Lieferantenregress, für den Fall der Arglist und in den in 13.2.2 bestimmten Fällen, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
13.5. Soweit die Schadenersatzhaftung WMH-GmbH gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer und Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von WMH-GmbH.
14. Währung
Zahlungen haben in Euro zu erfolgen.
15. Gerichtsstand
15.1. Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich, rechtlichen Sondervermögen das für den Hauptsitz von WMH-GmbH zuständige Gericht. WMH-GmbH ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden oder am Sitz seiner Zweigniederlassungen, für die die Reparatur durchgeführt wurde, zu klagen.
15.2. Für das Vertragsverhältnis sowie dessen gesamte Abwicklung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
Ansonsten verweisen wir auf die allgemeinen AGB der WMH-GmbH
17. Geschäftssitz
WMH Werkzeugmaschinen-Handelsgesellschaft mbH, Industriestraße 11, 53842 Troisdorf
Stand: 01.01.2021