Servicebedingungen der Peter Neff WMH-GmbH

Servicebedingungen der Firma Peter Neff WMH Werkzeugmaschinen-Handelsgesellschaft mbH

  1. Arbeitszeit
    Wenn nicht anderweitig vereinbart, richtet sich die Dauer der normalen Arbeitszeit nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland. Die Normalarbeitszeit beträgt Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und 12:45 Uhr – 16:30 Uhr und Freitag von 8:00 Uhr- 12:00 Uhr und von 12:45 – 16:15 Uhr 38,5 Stunden pro Woche und schließt Arbeits-, Reise· und Wartezeit ein. Arbeitsbeginn und Ende können soweit möglich der Firma angepasst werden. Mehrarbeitsstunden können unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften vereinbart werden. Es sollten jedoch normalerweise 10 Stunden täglich bzw. 50 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden. Die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigung obliegt dem Besteller.
    Die Anzahl der Arbeitsstunden ergibt sich aus der Dauer der Abwesenheit unserer Servicemitarbeiter, d.h. von der Abreise aus unserem Werk bis zur Rückkehr zu unserem Werk. Ruhe- und Pausenzeiten sind ausgenommen. Wartezeiten gelten als Arbeitszeit.
  2. Verrechnungssätze
    Für die Leistungen unseres Servicepersonals werden folgende Stundensätze für Arbeits- , Reise- und Wartezeiten berechnet.
    Servicetechniker:
    Arbeitszeit: 85,00 €/Std, wobei mindestens 1 Std berechnet wird.
    Reisezeiten 85,00€/Std
    Firmenchef:
    Arbeitszeit: 105,-00€/Std, wobei mindestens 1 Std berechnet wird.
    Reisezeiten 85,00 €/Std
  3. Mehrarbeitszuschläge
    Für über die Normalarbeitszeit von 8 Std hinaus geleistete Mehrarbeit werden folgende Prozentsätze für die täglichen Mehrarbeitsstunden berechnet:
    a. von 8 bis 10 Std , 25% des Arbeitszeit Stundensatz
    b. jede weitere Stunde, sowie Samstags, 50% des Arbeitszeit Stundensatz
    c. Für Einsätze an Sonn- und Feiertagen, 100% des Arbeitszeit Stundensatz
  4. Reiseauslagen
    Bahnfahrten, Flugreisen, Taxi, öffentliche Verkehrsmittel etc. werden nach tatsächlichem Aufwand +10% berechnet, bei Benutzung von einem PKW werden 0,90€ je Kilometer An- und Abreise berechnet.
    Sammelreisen
    Falls unser technisches Personal bei verschiedenen Bestellern Arbeiten hintereinander ausführt, werden die Reisekosten nach unserem besten Ermessen auf die verschiedenen Besteller verteilt. Sind für einen Auftrag mehrere Anreisen erforderlich, werden diese ebenso berechnet.
  5. Kosten
    Für Verpflegung und Übernachtung (Auslösesatz)

    An Auslösung wird pro Kalendertag und Person berechnet:
    Inland:
    für eintägige Dienstreisen 24,00€/Tag für mehrtägige Dienstreisen 31,00 €/Tag Übernachtungspauschale 42,00€/Tag oder nach tatsächlichem Aufwand
    Ausland:
    Die Kosten für Verpflegung und Übernachtung werden nach den jeweils gültigen steuerlichen Richtlinien berechnet. Die vorstehend aufgeführten Verrechnungssätze verstehen sich plus jeweils gültiger Mehrwertsteuer.
  6. Telefonservice
    Die Leistungen unseres Telefonservice sind während unseren normalen Geschäftszeiten kostenlos!
  7. Technikereinsatz
    Wir bitten um Hilfeleistungen während des Einsatzes unserer Techniker. Es muss gewährleistet sein, dass unser Techniker sofort nach Eintreffen mit der Montage beginnen kann.
  8. Leihgeräte
    Unser Service einer kostenlose Bereitstellung unserer Leihgeräte gilt nur im Falle einer Reparatur. Wenn diese nicht erfolgt entstehen Kosten für Laufzeit, Transport, Prüfung und Wiedereinlagerung – diese werden je nach Bauteilgruppe veranschlagt. Ihre defekten Geräte müssen uns innerhalb einer Woche zur Reparatur zugeschickt werden. Die Rücksendefrist unserer Leihgeräte beträgt 10 Tage nach Erhalt des reparierten Gerätes.
    Nach Ablauf der vorgenannten Fristen erheben wir pro Gerät eine Leihgebühr in Höhe von 50€/Tag.
  9. Beanstandungen
    Eventuelle Beanstandungen teilen Sie uns bitte spätestens acht (8) Tage nach Erhalt der Rechnung schriftlich mit, spätere Beanstandungen werden nicht mehr akzeptiert. Bei Verstößen und Fehlleistungen unseres Montagepersonals wollen Sie uns bitte sofort benachrichtigen (Telefon. Fax).
  10. Abnahme
    Wir bitten Sie, sich nach Beendigung der Arbeiten von dem ordnungsgemäßen Zustand der Maschine zu überzeugen. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Servicereport bestätigen Sie die einwandfreie Durchführung der Montage und die Anzahl der benötigten Arbeitsstunden.
  11. Gerichtsstand
    Eingetragen beim Amtsgericht und Sitz der Gesellschaft Siegburg HRB Nr. 16313, UST.ID.Nr. DE343504341